Nutzungsordnung der Stadt Gebesee für das städtische Objekt Bahnstraße 56
§ 1 Zweckbestimmung
Die Stadt Gebesee vermietet im Objekt Bahnstraße 56 den Saal im Obergeschoss und im Erdgeschoss zur Durchführung von:
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öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Gebesee, |
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Veranstaltungen der ortsansässigen Kindertagesstätte und Schulen, |
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Veranstaltungen örtlicher Vereine und anderer Gruppierungen |
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Privatveranstaltungen. |
Von einer Nutzung sind ausgeschlossen: |
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Veranstaltungen von Sekten, nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und nicht anerkannten Parteien. |
Über die Vermietung entscheidet der Bürgermeister.
§ 2 Gegenstand der Nutzung
Die Stadt Gebesee vermietet:
1. |
Den Saal im Obergeschoss einschließlich der kompletten Einrichtung, die Toilettenanlage und Küche (ohne Geschirr) im OG. |
Bei der Mietung des Saales ist der Mieter berechtigt, die Hoffläche auf dem Grundstück mit zu nutzen. |
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2. |
Den Saal im Erdgeschoss einschließlich der kompletten Einrichtung, die Toilettenanlage und Küche im EG. |
§ 3 Nutzungsentgelt
Die Nutzungsentgelte sind in der Anlage 1 der Nutzungs- und Hausordnung aufgelistet. Bei notwendiger Änderungen der Kalkulation wird die Anlage 1 aktualisiert.
§ 4 Nutzungsvertrag; Fälligkeit des Nutzungsentgeltes
Jede Nutzung bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages.
Grundlage für den Vertrag ist ein schriftlicher Antrag durch den Nutzer.
Sollten mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vorliegen, entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Bedingungen der Nutzungsordnung incl. Anlagen an.
Der Zahlungsanspruch des Nutzungsentgeltes entsteht mit Abschluss des Vertrages. Das Nutzungsentgelt ist im Voraus, spätestens jedoch nach 2 Wochen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
§ 5 Pflichten und Haftung der Nutzer
Mehrere Nutzer gemäß Vertrag haften gesamtschuldnerisch.
Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebenen Räumlichkeiten und Gegenstände sorgsam zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt nach Vertragsende zurückzugeben.
Die Räume, Freiflächen und Einrichtungsgegenstände sind im sauberen, gereinigten Zustand zurückzugeben.
Unabhängig vom Verschulden haftet der Nutzer für entstandene Schäden an den Nutzungsgegenständen.
§ 6 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Bürgermeister. Zu seiner Ausübung kann er sich Dritter bedienen.
§ 7 Ordnung und Sicherheit
In den Räumen der Bahnstraße 56 besteht generelles Rauchverbot. Ebenfalls ist der Umgang mit offenem Feuer, wie Wunderkerzen, Partyfeuerwerk o. ä. verboten. Ausnahmen müssen gesondert genehmigt werden.
§ 8 In Kraft treten
Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gebesee, 09.09.2021
R. Koch
Bürgermeister
Anlage 1
Nutzungs- und Hausordnung Bahnstraße 56 in Gebesee
1. |
Für die Nutzung der Räumlichkeiten werden folgende Nutzungsentgelte erhoben. |
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1. |
gemeinnützige Saalnutzung im EG / OG - Tagespauschale |
100,00 € |
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2. |
kommerzielle/ private Saalnutzung EG / OG - Tagespauschale |
150,00 € |
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3. |
Kaution Saal im EG / OG |
150,00 € |
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4. |
Heizkostenpauschale im Zeitraum Oktober - April |
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bei Tagesnutzung pro Tag |
30,00 € |
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bei kurzzeitiger Nutzung (max. 4 Stunden) |
5,00 € |
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5. |
kurzzeitige gemeinnützige Saalnutzung EG / OG (max. 4 Stunden) |
30,00 € |
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6. |
kurzzeitige kommerzielle/ private Saalnutzung EG / OG (max. 4 Stunden) |
50,00 € |
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7. |
Nutzung |
kostenlos |
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für | |||||
- Feuerwehr Gebesee |
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- Kindergarten / Grundschule Gebesee |
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- Vereine der Stadt Gebesee (Jahreshauptversammlung / Vereinsarbeit mit minderjährigen Kindern) |
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- Förderverein der Diakonie-Sozialstation e. V. / sonstige gemeinnützige Veranstaltungen von Rentnern |
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8. |
Bei regelmäßiger mehrmaliger kurzzeitiger Nutzung im Kalenderjahr kann mit der Stadt eine individuelle Nutzungsvereinbarung getroffen werden. |
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2. |
Sämtliches Geschirr und Gläser werden zur Nutzung mit vermietet. Zerstörtes Inventar, Geschirr und Gläser sowie beschädigte Tischdecken werden zum Wiederbeschaffungswert den Nutzer in Rechnung gestellt. |
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3. |
Der Nutzer trägt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden die sich aus der gesetzlichen Eigentümerverpflichtung der Vermieterin ergeben könnten und stellt die Vermieterin von allen gegen Sie gerichteten Ansprüchen frei. |
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4. |
Der Nutzer haftet für alle durch Ihn, seine Mitarbeiter, Besucher oder Gäste verursachten Schäden in den Räumen und an den Einrichtungsgegenständen. |
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Entstandene Schäden sind unaufgefordert und unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue - Kämmerei zu melden. |
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5. |
Nach Beendigung der Nutzung ist die Heizung auf 18 Grad Celsius einzustellen; Fenster zu schließen; das Licht auszuschalten und die Räumlichkeiten und das Haus zu verschließen. |
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6. |
Sind die Räumlichkeiten zu einem bestimmten Termin vermietet, so ist der Termin für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Mieter kann den Termin ohne Berechnung von Kosten stornieren, wenn die Stornierung mindestens vier Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich beim Bürgermeister oder seinem Vertreter eingeht. Geht die Stornierung später ein, ist die Stadt Gebesee berechtigt, gemäß nachstehender Staffelung dem Mieter folgende Kosten zu berechnen: |
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Stornierung bis |
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drei Wochen vor Termin: 25 % des vereinbarten Benutzungsentgelts |
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zwei Wochen vor Termin: 50 % des vereinbarten Benutzungsentgelts |
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eine Woche vor Termin: 75 % des vereinbarten Benutzungsentgelts |
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zwei Tage vor Termin: 100 % des vereinbarten Benutzungsentgelts |
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7. |
Während einer Pandemie sind die jeweiligen Hygienekonzepte des Hauses einzuhalten. |
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8. |
Die Räumlichkeiten sind im EG mit max. 50 Personen und OG mit max. 30 Personen begrenzt. |